Die Ersten Schritte

Wenn der Tod eines Familienmitglieds dem Leben eine unerwartete Wendung gibt, ist dies eine schwierige und manchmal traumatische Erfahrung. In diesen ersten Tagen gibt es viel zu tun. Eine Flut von Entscheidungen muss getroffen werden. Hier finden Sie die ersten Schritte, die im Todesfall zu unternehmen sind und die Entscheidungen, die zu treffen sind.

Die Ersten Schritte

nach dem Tod eines Menschen können erdrückend sein. Es gibt viele behördliche Abläufe und viele Dinge, die beachtet werden müssen. Wir von Bestattungen Böhm bewahren Sie vor dieser Flut. Denn wir wissen, welche Formalitäten zu erledigen sind, organisieren Dokumente und machen Meldung bei der Krankenkasse, Rente und dem zuständigen Standesamt. Außerdem haben wir auch Erfahrung mit verschiedenen Bestattungsarten und den Ritualen rund um den Abschied. Wir sind mit den regionalen Gepflogenheiten vertraut und wissen, was zu beachten ist.

Als Ihr Bestatter kümmern wir uns um die Überführung zur Kühlung, das Ankleiden des Verstorbenen, die Meldung an das Standesamt, die Erstellung der Todesanzeige, die Aufbahrung in der Leichenhalle oder Kapelle, die Überführung zum Ort des Abschieds, die Überführung zum Krematorium sowie zum Bestattungsort.

Info

Zu Hause Verstorben

Tritt der Tod zu Hause ein, muss zunächst der Hausarzt benachrichtigt werden. Nachdem er den Verstorbenen vor Ort untersucht hat, stellt er die Todesbescheinigung aus. Auf der Grundlage dieser und anderer Dokumente besorgen wir später für Sie die erforderlichen Sterbeurkunden beim zuständigen Standesamt.

Ist der Hausarzt außerhalb der Sprechzeiten nicht erreichbar, kann ein diensthabender Arzt über die Bereitschaftsdienstzentrale benachrichtigt werden. Sie erreichen den Bereitschaftsdienst landesweit unter der Rufnummer 116 117.

Setzen Sie sich dann mit uns in Verbindung, um die Einbettung und Überführung zu veranlassen. Der Verstorbene kann unter bestimmten Bedingungen bis zu 36 Stunden zu Hause bleiben.

Im Krankenhaus Verstorben

Tritt der Tod im Krankenhaus ein, stellt der behandelnde Arzt die Sterbeurkunde aus. Wir als Bestatter koordinieren die notwendigen Formalitäten für die Abholung mit der Krankenhausverwaltung. Dies geschieht in der Regel am nächsten Werktag.

Im Pflegeheim Verstorben

Stirbt ein Angehöriger im Pflegeheim, wird der zuständige Arzt von der Einrichtungsleitung benachrichtigt. Als Bestattungsunternehmen koordinieren wir die Abholung des Verstorbenen mit dem Pflegepersonal. Entweder erfolgt die Einbettung und Abholung noch am Todestag oder am folgenden Werktag.

Unsere Niederlassungen

Wir sind an zwei Standorten Für Sie da!

Hauptsitz

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50226 Frechen-Habbelrath

Nebensitz

Aachenerstr. 622
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