Formalitäten

Formalitäten beim Todesfall

Der Tod eines nahestehenden Menschen ist für die Hinterbliebenen oft ein großer Schock. Beim Eintritt des Todes werden die Hinterbliebenen mit vielen Formalitäten konfrontiert. Die entsprechenden Fristen sind uns bekannt und wir wissen, welche Stellen informiert werden müssen. Wir von Bestattungen Böhm wissen, wie wichtig es ist, die Trauerarbeit zu leisten. Deshalb bieten wir Ihnen ein umfassendes Beratungsangebot, damit Sie die richtige Entscheidung für sich und Ihren Verstorbenen treffen können. Wir sind jederzeit für Sie da und begleiten Sie auf dem Weg, Abschied zu nehmen. Unsere Dienstleistungen sind an Ihre Bedürfnisse angepasst und wir helfen Ihnen gerne, die richtige Entscheidung zu treffen.

Wir übernehmen für Sie auf Wunsch unter anderem:

• Beschaffung der Sterbeurkunde beim Standesamt
• Anmeldung, Grabwahl und Festlegung des Bestattungstermins beim Friedhofsamt
• Terminabsprache mit dem Pfarramt oder Organisation eines weltlichen Redners
• Abmeldung bei der Krankenkasse
• Abmeldung bei der Rentenversicherung, Beantragung der Vorschusszahlung auf die Witwen- bzw. Witwerrente
• Geltendmachung von Ansprüchen aus Versicherungen

Um die anfallenden Amtsangelegenheiten für Sie erledigen zu können, benötigen wir folgende Dokumente:

Personalausweis des Verstorbenen (wenn kein Ausweis vorhanden ist, benötigen wir eine Meldebescheinigung)
Bei Ledigen: standesamtliche Geburtsurkunde
Bei Verheirateten: Auszug aus dem Familienbuch oder die Heiratsurkunde
Bei Geschiedenen: Rechtskräftiges Scheidungsurteil und die Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch mit Scheidungsvermerk
Bei Verwitweten: Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners

• Bei Urkunden aus dem Ausland benötigen wir neben den Originalurkunden auch die beglaubigte Kopie
• Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse
• Rentenbescheid (Versicherungsnummer und -träger), sofern schon im Ruhestand
• Sonstige Versicherungspolicen, z.B. Lebensversicherung
• Mitglieds- oder Beitragsbücher sonstiger Verbände, Vereine und Organisationen, die Sterbegelder oder Beihilfen gewähren
• Bestattungsvorsorgevertrag, sofern vorhanden
• Grabstellennachweis, falls vorhanden

Sollten Urkunden nicht mehr aufzufinden sein, übernehmen wir für Sie gerne auch deren Neubeschaffung.

Info

Totenschein

Ein Arzt muss bei einem Sterbefall zuerst kontaktiert werden, damit er den Tod bestätigt und den Totenschein ausstellt. Der Hausarzt ist der geeignete Ansprechpartner, sofern der Verstorbene zuhause gestorben ist. Im Pflegeheim oder Krankenhaus übernimmt diese Aufgabe der zuständige Arzt und gibt den Totenschein an das Bestattungsinstitut weiter.

Anschließend organisieren wir die Überführung des Verstorbenen und ermöglichen die Abschiednahme durch die Familie. Sollte es gewünscht werden, können wir auch eine Hausaufbahrung vornehmen.

Sterbeurkunde

Nachdem der Todesfall offiziell bestätigt wurde, muss das Standesamt kontaktiert werden, um die Sterbeurkunde anzufordern. Wir übernehmen dies gerne für Sie. Zur Beschaffung der Sterbeurkunde werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Bei Ledigen oder Minderjährigen: Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten: Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
  • Bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Bei Geschiedenen: Ein rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
Graburkunde

Wenn bereits eine Grabstätte vorhanden ist, benötigen wir die entsprechende Graburkunde.

Renten

Wenn der Verstorbene schon Rente bezog, können wir für den überlebenden Ehepartner den Übergangszahlungsanspruch bei der Rentenstelle einfordern. Dafür benötigen wir die Rentennummer, die auf dem Rentenbescheid vermerkt ist. Für den Witwern- Witwenbezug muss jedoch der Hinterbliebene selbst beim Rententräger Anspruch stellen. Sollte der Verstorbene ledig gewesen sein, müssen wir die Auszahlung der Rente einstellen. Auch hierfür ist die Rentennummer, die auf dem Rentenbescheid zu finden ist, erforderlich.

Versicherungen

Seit 2004 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen keine Sterbegeldzahlungen mehr, was bedeutet, dass die Versicherung nur noch abgemeldet werden kann. Wenn es andere Versicherungen gibt, die Sterbegeld zahlen, sollten wir die entsprechenden Versicherungspolicen und Mitgliedsbücher im Original vorlegen.

Unsere Niederlassungen

Wir sind an zwei Standorten Für Sie da!

Hauptsitz

Klosterstr. 77
50226 Frechen-Habbelrath

Nebensitz

Aachenerstr. 622
50226 Frechen-Königsdorf